Ihre Experten für Behandlungsfehler
Kompetente Rechtsberatung im Arzthaftungsrecht
Willkommen bei Ihrer spezialisierten Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Hamburg, Schleswig-Holstein und Jena, Thüringen. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sind Sie hier genau richtig. Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Patienten in allen Bereichen des Arzthaftungsrechts und setzt sich mit Engagement und Fachwissen für Ihre Rechte ein.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine Klinik bei der Behandlung eines Patienten gegen die anerkannten Regeln und Standards der medizinischen Wissenschaft verstößt. Dies kann zum Beispiel ein Diagnosefehler, ein Fehler bei der Befunderhebung oder eine unzureichende Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs sein. Ein grober Behandlungsfehler bezeichnet besonders schwerwiegende Fehler, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheinen– der Arzt hätte einen solchen Fehler also keinesfalls begehen dürfen.
Ein Behandlungsfehler führt nicht immer automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir helfen Ihnen, diese Voraussetzungen zu prüfen und Ihre Erfolgsaussichten zu beurteilen.
Behandlungsfehler
Typische Beispiele
Fehlerhafte Diagnose: Eine falsche oder verspätete Diagnose kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Ein häufiges Beispiel ist die übersehene Fraktur auf einem Röntgenbild oder ein nicht erkannter Tumor. Ein solcher Fehler kann die Behandlung verzögern und damit den Heilungsprozess negativ beeinflussen.
Unterlassene Befunderhebung: Ärzte sind verpflichtet, notwendige Untersuchungen durchzuführen, um eine genaue Diagnose zu stellen. Wird dies unterlassen und der Patient erleidet dadurch gesundheitliche Schäden, kann dies ein schwerwiegender Befunderhebungsfehler sein. Bei groben Verstößen kann es zur Beweislastumkehr kommen, was für den Patienten von Vorteil ist.
Aufklärungsfehler: Der Arzt muss den Patienten über die Art, den Umfang und die Risiken eines Eingriffs aufklären. Wird diese Aufklärung nicht ausreichend durchgeführt oder sogar gänzlich unterlassen, liegt ein sogenannter Aufklärungsfehler vor. Der Patient muss wissen, welche Risiken mit der Behandlung verbunden sind, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Organisationsfehler im Klinikbetrieb: In einem Krankenhaus oder einer Klinik müssen klare organisatorische Abläufe eingehalten werden. Fehler, wie das Einsetzen von unzureichend qualifiziertem Personal oder das Fehlen notwendiger Kontrollmaßnahmen, können zu erheblichen Schäden führen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Medizinstudent zur Überwachung eines frisch operierten Patienten eingesetzt wird und aufgrund mangelnder Erfahrung schwerwiegende Fehlentscheidungen trifft.
Vergessen von Operationsmaterialien: In einigen Fällen kommt es vor, dass nach einer Operation Materialien wie Bauchtücher oder chirurgische Instrumente im Körper des Patienten vergessen werden. Dies stellt einen groben Behandlungsfehler dar, der nicht nur erhebliche gesundheitliche Folgen, sondern auch einen hohen Schadensersatzanspruch nach sich zieht.


Wie können wir Ihnen bei einem Behandlungsfehler helfen?
Wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen im Medizinrecht zur Seite. Die Vertretung von Patienten bei Behandlungsfehlern erfordert nicht nur umfassende juristische Kenntnisse, sondern auch ein tiefes Verständnis medizinischer Sachverhalte. Dies ist entscheidend, um Ihren Fall optimal zu bewerten und außergerichtlich oder vor Gericht durchzusetzen.
Ersteinschätzung: In einem ersten Gespräch klären wir, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegen könnte und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind.
Sicherung von Beweismitteln: Die Erfolgsaussichten bei einem Behandlungsfehler hängen stark von den verfügbaren Beweisen ab. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten medizinischen Unterlagen gesichert und ausgewertet werden. Sollte es notwendig sein, fordern wir die Herausgabe der Patientenakten und setzen uns für die Erstellung eines medizinischen Gutachtens ein, das die Grundlage für den juristischen Erfolg bildet.
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, diese Ansprüche geltend zu machen und eine angemessene Entschädigung für Ihre erlittenen Schmerzen und Einbußen zu erhalten. Auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarfsschaden werden im Rahmen des Schadensersatzes berücksichtigt.
Außergerichtliche Einigung oder Gerichtsverfahren?
Eine außergerichtliche Einigung ist oft der schnellste Weg, um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Wir setzen uns für eine faire und rasche Regulierung ein, indem wir Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik führen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, scheuen wir uns jedoch nicht, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Ihre Rechte bei einem Behandlungsfehler
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um diesen Verdacht prüfen zu lassen. Neben der Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt gibt es weitere Möglichkeiten:
Kontakt zur Krankenkasse: Krankenkassen sind verpflichtet, Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler nachzugehen. Wir können für Sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erstellen lassen. Dieses Gutachten ist allerdings nicht rechtsverbindlich und stellt lediglich eine Empfehlung dar.
Schlichtungsstellen der Landesärztekammern: In Deutschland gibt es Schlichtungsstellen, die Behandlungsfehler prüfen und gegebenenfalls Schlichtungsvorschläge unterbreiten. Wir vertreten Sie in Verfahren vor den Schlichtungsstellen.
Anwaltskanzleien mit Spezialisierung auf Medizinrecht: Ein erfahrener Anwalt mit Kompetenz im Medizinrecht bietet Ihnen die beste Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Patienten bei Behandlungsfehlern zu vertreten. Wir vertreten die Interessen der Patienten und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Der grobe Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Im Arzthaftungsrecht spielt die Frage der Beweislast eine zentrale Rolle. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat, und dass dieser Fehler zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich jedoch die Beweislast um: Nun muss der Arzt beweisen, dass der Schaden nicht durch seinen Fehler verursacht wurde.
Diese Beweislastumkehr ist besonders vorteilhaft für den Patienten, da in vielen Fällen die Beweisführung ohne medizinisches Fachwissen und Unterstützung schwierig ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Beweisführung und arbeiten eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Welche Ansprüche haben Sie bei einem Behandlungsfehler?
Ein erfolgreicher Nachweis eines Behandlungsfehlers eröffnet Ihnen mehrere Entschädigungsmöglichkeiten:
Schmerzensgeld: Dieses dient dem Ausgleich der immateriellen Schäden, die Sie durch den Behandlungsfehler erlitten haben. Dabei wird nicht nur der physische Schmerz, sondern auch die Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität berücksichtigt.
Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund des Behandlungsfehlers arbeitsunfähig sind, können Sie den Verdienstausfall oder den entgangenen Gewinn ersetzt bekommen. Der Grundsatz hierbei lautet: Sie dürfen nicht schlechter dastehen als vor dem Fehler.
Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie durch den Behandlungsfehler Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, steht Ihnen auch hierfür eine finanzielle Entschädigung zu. Dies kann sich auf einen erheblichen Betrag belaufen, besonders wenn der Schaden langfristig besteht.
Mehrbedarfsschaden: Wenn Sie nach dem Behandlungsfehler auf Hilfe angewiesen sind, zum Beispiel bei der Pflege oder im täglichen Leben, können Sie den dadurch entstehenden Mehrbedarf ebenfalls ersetzt bekommen. Dies schließt auch den Umbau von Wohnraum, z. B. durch den Einbau eines Treppenlifts, oder den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs ein.
Verjährung von Behandlungsfehlern
Ansprüche aus Behandlungsfehlern unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient von dem Fehler Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. Daher ist es entscheidend, schnell zu handeln, sobald Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.
Unsere Anwälte mit Erfahrung im Medizinrecht
In unserer Kanzlei haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und verfügen über das notwendige Know-how, um auch komplexe medizinische Sachverhalte zu verstehen und juristisch zu bewerten. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise – wir sind Ihr Partner bei Behandlungsfehlern.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen eine Erstberatung an, bei der wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen.
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